Endoprothesen-Operationen

Mit Hilfe von Röntgenaufnahmen kann man mit zunehmendem Knorpelabrieb eine Verschmä- lerung des sonst gleichmäßig ausgeformten Gelenkspalts erkennen. Ist der Knorpel vollständig abgerieben, ist der Gelenkspalt nicht mehr erkennbar. Sind die Schmerzen und die Bewegungseinschränkung dann sehr weit fortgeschritten und beeinflussen die Lebens- qualität erheblich, ist die Indikation für die Implantation eines künstlichen Gelenks gegeben.

Arthrose bezeichnet man als verschleißbedingte Schädigungen des Gelenkknorpels. Bei der Arthrose kommt es im frühen Stadium zu oberflächlichen Einrissen der Knorpelschicht. Im fortgeschrittenen Stadium kann der Gelenkknorpel bis auf den Knochen abgeschliffen sein, so dass der Knochen ohne die schützende Knorpelschicht frei liegt. Mit zunehmendem Knorpel- schaden kommt es zu Bewegungseinschränkungen. Das Gelenk kann dann nur noch eingeschränkt abgespreizt und nach außen gedreht werden. Es können zusätzlich Reibegeräusche im Gelenk auftreten.

Bei Endoprothesen (von griech.: endo "innen") handelt es sich um Implantate, welche dauerhaft im Körper verbleiben und den geschädigten Körperteil ganz oder teilweise ersetzen.

Am bekanntesten sind wohl die künstlichen Hüftgelenke. Heute stehen auch Endoprothesen für weitere Gelenke zur Verfügung (Kniegelenk, Schultergelenk, seltener auch eine Sprunggelenks-Endoprothese, sowie Ellenbogengelenksprothesen), wobei arthrotische Gelenkveränderungen eine häufige Indikation darstellen.