Knochendichtemessung / DXA

Grundlagen:

Der menschliche Knochen verliert im Laufe seines Lebens langsam an Kalksalzgehalt, also an Knochenhartsubstanz. Ab einem gewissen Ausmaß spricht man von Osteoporose. Die Folge ist, dass der Knochen weicher wird und damit das Risiko für einen Knochenbruch erheblich steigt.

Besonders der Schenkelhalsbruch ist eine tückische Komplikation der Osteoporose. Die folgende Operation und Rehabilitation haben für viele Patienten einen dauerhaften Verlust an Lebensqualität zur Folge.

Durch eine Knochendichtemessung können eine bestehende Osteoporose, aber auch die verschiedenen Vorstadien festgestellt werden. Bei einer bestehenden Osteoporose kann das Knochenbruchrisiko abgeschätzt werden und die notwendige Osteoporosetherapie eingeleitet werden (siehe unten).

Wie wird die Knochendichte bestimmt?

Die genaueste Methode der Knochendichtebestimmung ist die sogenannte DXA-Messung (dual energy X-ray absorptiometry, deutsch: Doppelröntgen Absorptiometrie). Die Bestimmung der Knochenmasse erfolgt mit einem hoch entwickelten Gerät. Sie gilt als das Verfahren der Wahl, um die Osteoporose möglichst frühzeitig zu erkennen.

 

Standardmäßig wird die Knochendichte an zwei Bereichen gemessen:

Lendenwirbelsäule (Abb. 1) und Schenkelhals (Abb. 2)

Durchführung:

Der Patient bekommt an der Anmeldung einen Fragebogen, der eine Patientenanamnese erhebt und evtl. Osteoporoserisiko (familiäre Erkrankung von Osteoporose) abfragt. Die Untersuchung dauert in der Regel ca. 15 Minuten. Danach erfolgt eine Besprechung und Erläuterung des Ergebnisses mit dem Arzt. Eventuelle Medikamententherapien werden besprochen und eingeleitet.

Kosten:

Die Kosten einer Knochendichtemessung werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen in der Regel nicht übernommen. Aber:

Zur Zeit erstattet z.B. die BARMER Krankenkasse die Kosten - ab einem bestimmten Alter und bei verschiedenen Risikofaktoren wie:

  • Knochenbrüchen, bei Bagatellverletzungen. Hierunter fällt z.B. ein
    Wirbelkörperbruch beim Anheben eines schweren Gegenstandes etc.
  • speziellen Magendarm-Erkrankungen (z.B. Morbus Crohn, etc.)
  • Kortisoneinnahme über längere Zeit, z.B. im Rahmen einer rheumatischen Erkrankung
  • Einnahme von Hormonpräparaten nach Brustkrebserkrankung

Sprechen Sie uns an, wir geben Ihnen gerne eine Auskunft.

 

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Untersuchungskosten.